
Wir erstellen im Rahmen einer WEG-Verwaltung auch eine Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.
Die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer ist in der Regel in Kosten für Sie als Eigentümer und umlagefähige Kosten für Ihren Mieter aufgeteilt. Da die Verteilungsschlüssel für die Eigentümer oft nicht mit den Umlageschlüsseln in den unterschiedlichen Mietverträgen übereinstimmen, können die Kosten gemäß der Hausgeldabrechnung nicht so an die Mieter weitergegeben werden. Die Kosten müssen also gemäß Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden.
Diese Umrechnung übernehmen wir gerne für Sie! Sie liefern uns Ihre Daten und die im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel und wir erstellen kurzfristig für Sie die gewünschte Abrechnung.
Wir bitten Sie dringend zu beachten, dass Betriebskosten mit Ihrem Mieter bis spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum abzurechnen sind.
Rechnen Sie zu spät ab, kann das nachteilige Folgen für Ihre Nachforderungen haben.
Für Guthaben der Mieter hat dieses auch bei verspäteter Abrechnung keine Auswirkungen. Dieser hat nach wie vor einen Anspruch auf Auszahlung.